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Arbeitslose müssen Kontoauszüge vorlegen

Arbeitslose müssen Kontoauszüge vorlegen Arbeitslose müssen für ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II auch ihre Kontoauszüge vorlegen. Die Daten seien erforderlich, um den Antrag zu prüfen und die Höhe der Leistung zu berechnen,... zum Artikel 20.09.2008, 13:41Verstoß melden

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dasdenkeich Persönliche Nachricht schicken | 78 Beiträge


@Watndat

Ich bin wirklich kein "gehässiger Mensch", aber Du solltest mal in HarzIV rutschen, mal sehen ob Du dann auch noch Blödsinn labberst

dasdenkeich Persönliche Nachricht schicken | 78 Beiträge

Ist es nicht traurig, daß deutsche Facharbeiter ins Ausland müssen, damit sie für ihre Arbeit entsprechend entlohnt werden? Und hier tummeln sich die unqualifizierten Billigkräfte....
Auf der anderen Seite holen wir Fachkräfte aus dem Ausland, weil wir angeblich keine haben.
Wer soll das verstehen ? Ich nicht !

Ich kann den jungen Leuten nur raten ins Ausland zu gehen und dort ihr Glück zu machen. Hier geht doch sowieso alles den Bach runter, leider ist es für mich zu spät :-(

JOOPII 347 Beiträge

eines tages kommen die deutschen facharberbeiter
aus dem ausland zurück-dann dürfen sie hier den murks der billigkräfte reparieren.

guinness54 Persönliche Nachricht schicken | 73 Beiträge

@dasdenkeich, bist doch auch noch jung :)

Maxe Persönliche Nachricht schicken | 324 Beiträge

#metu...# "...Bei einer Betrugsquote von rsd 30 % ..."

Wer hat Dir denn den Blödsinn aufgehuckt? Wo hast Du diese ominöse Zahl her? Informiere Dich erstmal, bevor Du irgendwas nachplapperst, was man so am Stammtisch oder in der "BLÖD" verbreitet.

Absolut seriöse Stellen geben die Zahl mit unter 1 % an!!!

Ach ja, haste zufällig mal erfahren, ob Steuerflüchtlinge Ihre Kontoauszüge auch vorlegen müssen? Wenn Du DA von 30 % redest, können wir uns einigen. Dunkelziffer außen vorbelassen...nach der aktuellen Razia an den Grenzen letzte Woche...

oberlemming Persönliche Nachricht schicken | 3334 Beiträge

Der Fantasie liebloser Sachbearbeiter in den JobCentern ist keine Grenze gesetzt und man "entscheidet", bis die Schwarte knackt.
Egal wie blödsinnig diese Entscheidungen auch sein mögen.
Da wird einem bescheinigt, dass man bspw. bis 295 Euro zu beanspruchen habe, bei allernächster Gelegenheit wird aber "entschieden", dass 219 Euro ausreichend seien.... das ist angeblich(?) politisch gewollt, denn bis Sozialgerichte entschieden haben, kann ja munter weiter "entschieden" werden... und das Geld bleibt in den Kassen.,,

JOOPII 347 Beiträge

AN ALLE HARTZ4 ´LER :
KÄMPFEN-WEITERMACHEN,JEDEN TAG DIE BERATER
NERVEN BIS ZUM GEHT NICHT MEHR-
ICH HABE DADURCH AUCH ARBEIT GEFUNDEN.
ICH WAR JEDEN TAG AUF´N AMT!!

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