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Gericht stoppt Kinderwunsch der Witwe

Gericht stoppt Kinderwunsch der Witwe Der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind war groß. So groß, dass das junge Paar schließlich medizinischen Hilfe suchte und eine künstliche Befruchtung in die Wege leitete. ... zum Artikel 13.08.2009, 11:56Verstoß melden

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etcpp Persönliche Nachricht schicken | 2316 Beiträge

Ach ja, das mit dem Zufallsgenerator...

So etwas zu löschen ist schon ziemlich humorlos.

Cleopatra Persönliche Nachricht schicken | 2516 Beiträge

Humorlos? Ne ich sag es nicht... hier gilt ja nicht die Meinungsfreiheit wenn man Kritik an der FA übt.

Gab es da nicht einen Fred "Gibt es einen Gott" :))))

etcpp Persönliche Nachricht schicken | 2316 Beiträge

Ich hoffe, dass man an dem Thema interessierten Teilnehmern wenigstens nahelegen darf, nach

kiwu witwe

zu googeln. Das ist normalerweise hier erlaubt und führt sicher zu genau den benötigten Suchergebnissen, um sich umfassend zu informieren.

Cleopatra Persönliche Nachricht schicken | 2516 Beiträge

Darf man hier noch guten Morgen sagen, oder wird das gelsöscht?

GUTEN MORGEEEEEEEEEEEN!

siegeszeichen Persönliche Nachricht schicken | 3578 Beiträge

Naja, mal abgesehen von der Gefühlslage, die ich bei der Frau nachvollziehen kann:

In-Vitro-Fertilisation steht in diesem Land nun mal per Gesetz nur Ehepaaren zu. Und eine Witwe ist nun mal kein Ehepaar!

goggole Persönliche Nachricht schicken | 1205 Beiträge

@siegeszeichen

Das Land Baden-Württemberg muss seinen Beamten eine künstliche Befruchtung finanzieren - auch wenn sie nicht verheiratet sind.
Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg

=====================

hier ist etwas im unklarem würde ich meinen..

siegeszeichen Persönliche Nachricht schicken | 3578 Beiträge

PS:
Ich wollte noch etwas sagen zu einer Meinung, die hier mehrfach gepostet wurde: Gebt ihr die Eizelle, es ist ja ihre.

Stimmt, die Eizelle ist ihre. Der Samen, der zur Befruchtung herangezogen wurde, aber nun mal nicht. Der gehörte ihrem Mann. Und er kann nun mal keine Zustimmung zur Verwendung seines "Eigentums" mehr abgeben.

Und da die befruchteten Zellen nun mal anteilig ihm "gehören" und er als Toter nicht mehr darüber verfügen kann, darf niemand mehr darüber verfügen.

So leid es mir persönlich für die Betroffene tut, so eindeutig ist da doch das Gesetz.

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