Gericht stoppt Kinderwunsch der Witwe
@ Siegeszeichen
das siehst du falsch. In Deutschland muss man nicht verheiratet sein um sich künstlich befruchten lassen zu dürfen. Wenn du es aber nicht bist, bekommst du auch keine 50% von der Kasse bezahlt, sondern muss diese zu 100% selbst bezahlen. Ausser, wie Goggole bereits richtig sagte, DU bist Beamter in Baden-Württemberg, dann zahlt der Staat die, in diesem Fall 10.000 Euro.
Für Beamte ist die Unfruchtbarkeit nämlich eine Krankheit nach dem Verwaltungsgericht und es ist dabei egal ob sie verheiratet sind. Für das restliche Volk ist laut Verfassungsgericht dies KEINE Krankheit, so das die Kasse nur 50% zahlen muss... und bei nicht verheirateten gar nichts!
Bei diesem Fall der Witwe, geht es ja nicht um die Befruchtung und die Kosten (die hatte das Paar ja bereits) sondern darum, dass sie ihre Eizellen haben möchte. Die Einwilligung dazu hatte ihr Mann bereits abgegeben, sonst wären die mit Sperma zusammengebrachten Eizellen ja wohl nicht da.
Seh es anders herum. Seit wann hat der Staat das Recht eine zu Lebzeiten gegebene Einwilligung rückgängig zu machen?
Was wäre den wenn die Frau AUF NATÜRLICHEM WEG SCHON SCHWANGER gewesen wäre. Die beiden hätten auch schon einige Kinder haben können, wenn es NUR gleich funktioniert hätte.
Hätten dann irgendjemand die Einwilligung des Mannes rückgängig gemacht, oder hätte es jemanden interessiert wenn da eine schwangere Witwe sitzt? Sicher nicht!
Juckt es jemand, wenn ein Samenspender zwischenzeitlich verstirbt?
Ne, warum auch, der wird ja nicht bekannt. Soviel dann auch zum Argument Embryonenschutzgesetz.... nicht mit dem Sperma eines toten....
Lese mal das Urteil des Gerichtes. Dann wirst du ua. lesen, das es für dieses weniger ein Problem darstellt eine Hirntote Schwangere an die Maschine zu hängen. Denn da geht es um das schützen der Leibesfrucht und nicht um eine Sache.
Und wer entscheidet den in so einem Fall? Der Staat oder der "verbliebene" Ehegatte? Was wenn die Frau das Kind eigentlich gar nicht haben wollte? Tote dürfen also sehr wohl Kinder gebären... welch widerspruch in sich.
Bei der Witwe wurde darüber diskutiert, das ja der Vater fehlen würde. Und das Baby von der Frau an der Maschine? Hat warscheinlich Geburtstag am Totestag der Mutter und braucht keine Mutter, oder wie?
Diese Sache ist total verlogen. Die Gründe die das Gericht vorbrachte, waren kein Gründe sondern Korinthenkakerei! Es ist ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und das Eigentum der Witwe.
Was die Künstliche Befruchtungen und das veraltete Embryonenschutzgesetz von 1991 angeht, sind die deutschen totale Hinterweltler.
Wie sonst muss ich verstehen das eine Samenspende erlaubt ist, aber eine Eizellspende verboten? Oder das viele Paare nach drei gescheiterten versuchen (mehr wird hier nicht bezahlt) ins Ausland gehen und mit den Technologien dort sehr oft schwanger zurückkommen.
Ich steh voll hinter dieser Witwe. Ich finde es unzumutbar was mit diese Frau gemacht wird. Den wer es weiß, weiß dass falls sie irgendwann einen neuen Partner haben sollte.... das alles wieder durchmachen muss, da sie diejenige ist die ein Problem hat.
.
siegeszeichen | 3364 Beiträge PS:
Ich wollte noch etwas sagen zu einer Meinung, die hier mehrfach gepostet wurde: Gebt ihr die Eizelle, es ist ja ihre.
Stimmt, die Eizelle ist ihre. Der Samen, der zur Befruchtung herangezogen wurde, aber nun mal nicht. Der gehörte ihrem Mann. Und er kann nun mal keine Zustimmung zur Verwendung seines "Eigentums" mehr abgeben.
Und da die befruchteten Zellen nun mal anteilig ihm "gehören" und er als Toter nicht mehr darüber verfügen kann, darf niemand mehr darüber verfügen.
So leid es mir persönlich für die Betroffene tut, so eindeutig ist da doch das Gesetz.
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Erstens ist die Witwe die Erbin ihres Mannes und zweitens war der Befruchtungsprozess im Augenblick des Einfrierens der Samen- und Eizellen schon im Gange. Die beiden Zellen sind schon untrennbar verbunden, also ist nach dem BGB - Sachenrecht mit der neuen verbundenen "Sache" ein einheitliches Eigentum entstanden.
So eindeutig ist das Gesetz übrigens nicht, ob das Verbot der künstlichen Befruchtung nach dem Tod des Vaters auch das Abbrechen einer bereits eingeleiteten Befruchtung umfasst, ist Auslegungssache. Das hätte das Gericht auch auf der Grundlage der bestehenden Gesetze anders entscheiden können.
Und wenn das Gesetz eindeutig wäre, wäre es verfassungswidrig. Das ist einfach zu viel staatliche Bevormundung von Menschen in einem zu höchstpersönlichen Bereich.
Folgenden Beitrag habe ich eben im Fred "Gericht verweigert Französicher Witwe das eingefrorenes Sperma ihres Mannes"
@ Luzerne
Schau Steffi . . . jedes Kind hat ein natürliches (und juristisches) RECHT seine Eltern zu kennen.
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Das stimmt nicht ganz. IN DEUTSCHLAND, musst du unterscheiden zwischen Erzeuger und Eltern.
Bei einer Adoption, hat das Kind KEIN RECHT auch nicht juristisch, seine leiblichen Eltern kennenzulernen.
Dasselbe gilt auch bei einer künstlichen Befruchtung (durch Samenspende- Eispende ist ja verboten) Juristisch ist derjenige Vater, der mit der Frau verheiratet ist, welche sich befruchten lässt.
Deshalb müssen die Paare auch verheiratet sein. Der Staat wirkt dort nämlich insoweit mit, das er vorschreibt das es einen Unterhaltsverpflichteten (soviel zu Vater) geben muss. Ob der Samenspender bereits tot ist, juckt dabei keine Sau!
Übrigens da fließt dann Geld, den kostenlos bekommt das Paar diese Spende ja nicht, geschweige den die KB.
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Der Wunsch nach einem Kind ist verständlich, und natürlich schreibt das Leben manchmal schlimme Geschichten und nimmt dem Kind ein Elternteil . .. aber das ist unwillkürlich, nicht zu beeinflussen, aber einem Kind bewusst ein Elternteil zu versagen nenne ich total egoistisch.
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Ja, das Leben schreibt manchmal schlimme Geschichten. Vorallem dann, wenn werdende verheiratete Eltern ihrem Baby willkürlich und im vollem Bewusstsein, auf ganz unegoistische Art uns Weise das Leben verweigern.
41,2% der Abtreibungen im Jahr 2008 wurden von VERHEIRATETEN Ehepaaren getätigt. Im Vergleich waren es 53,5% ledige, 5,3% geschiedene und 0,3% verwitwete. Gesamtsumme der Abtreibungen in Deutschland von 2008 belief sich auf 114.484
http://www.pro-leben.de/abtr/abtreibung_daten.php
Wer sich mit der Schweinegrippeimpfung auseinandergesetzt hat und sich über andere Impfungen informiert hat, müsste wissen das für einige Impfstoffe, Embryonen aus Abtreibungen als Trägermaterial benutz werden. Soviel dann zu Ethik und Moral.
http://www.civitas-institut.de/index.php?option=com_content&view=article&id=150:nicht-alles-was-mch-ist-ist-auch-erlaubt-impfstoffe-aus-menschlichen-embryonen
http://video.google.de/videoplay?docid=2472456726520598454&hl=de#
Übrigens nach dem einige geimpfte Kinder in Frankreich an Multipler Sklerose erkrankten, setzte Frankreich sofort die Impungen ab... mit welchen wir in Deutschland, der Schweiz und in Österreich immer noch geimpft werden. Mal davon abgesehen das auch IMMER noch in vielen Impfstoffen Quecksilber und Formaldehyd enthalten sind, welche ADS/ADHS und Lernstörungen verursachen könne. Wovon 1/3 der Schulkinder bereits betroffen sind. Ach ja und jedes 2. Kind mittlerweile Allergien hat.
Aber das wissen wir ja nicht dass die Pharmaindustrie (die selbe Herstellerfirma) für diese Fälle bereits Ritalin auf den Markt gebracht hat und ein Medikament gegen die Nebenwirkungen von Ritalin.
Wer Ethik und Moral in Deutschland erwartet, kann diese z.B im Präzedenzfall der Kiwu-Witwe (kann man googeln) finden. Das war es dann auch schon
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