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Gericht stoppt Kinderwunsch der Witwe

Gericht stoppt Kinderwunsch der Witwe Der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind war groß. So groß, dass das junge Paar schließlich medizinischen Hilfe suchte und eine künstliche Befruchtung in die Wege leitete. ... zum Artikel 13.08.2009, 11:56Verstoß melden

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Luzerne 2457 Beiträge

Nachtrag

"Die Frau könnte sich jederzeit (auch als Single) im Ausland befruchten lassen mit einer Samenspende... geht aber den Weg über das Gericht. Warum?

Was steht hier im Vordergrund? Das immer wieder als egoistisch bezeichnete "KIND HABEN WOLLEN" oder "KIND HABEN WOLLEN VOM EHEMANN""

Nur eben nicht mit dem glorifizierten Ehemannsamen.

etcpp Persönliche Nachricht schicken | 2316 Beiträge

"Nur eben nicht mit dem glorifizierten Ehemannsamen."

Das ist wirklich KRANK. Klar kann sie jederzeit eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen, aber natürlich NICHT mit dem Samen des Mannes ihrer Wahl. Irgendwas muss die Staatsmacht ja auch noch mitzureden haben.

Luzerne 2457 Beiträge

Dieser Beitrag wurde von der Forenaufsicht gesperrt.

Luzerne 2457 Beiträge

Samen nach Wahl, ich lach mich kaputt. LOOOOOOL

Cleopatra Persönliche Nachricht schicken | 2516 Beiträge

Cleopatra, den letzten Link hatte ich nicht gesehen. Sry deswegen.

Im übrigen schließe ich mich den Ausführungen von maxikatze (31.10., .7.22) an.

Es gibt in diesem Fall weder Schwangerschaft noch Kinder, deswegen sind die Urteile nur zu begrüßen. Statt die Witwen mit wirren Rechtsauffassungen zu verunsichern sollte man sie unterstützen und ihnen kompetente Trauerhelfer zur Verfügung stellen.
_______________________________________________

Hier geht es nicht um die Trauerbewältigung, sondern darum etwas zu Ende zu führen was man zu Lebezeiten des Ehemannes mit diesem geplant hatte.

Wenn du Maxikatzes Meinung teilst, würdest du mit dem Wort "Demokratie" hier gewaltig daneben liegen. Denn wenn du dir hier und in VIELEN ANDEREN FOREN mal dieses Thema anschaust... ist die Mehrheit der Leute trotz dem vorliegendem vorläufigen Urteil, dafür der Witwe die Eizellen auszuhändigen.

Was ist den Demokratie? Lebst du echt in einem demokratischen Staat?

Wenn du das meinst, hast du Recht. Deutschland ist demokratisch! Wenigstens behaupten sie das und es steh auch so auf dem Papier. So wie die "Unfruchbarkeit" auf dem Papier der WHO eine Krankheit ist... aber da Deutschland ja nicht der Welt angehört, muss sich daran ja nicht halten.

Demokratie ist für mich mehr, als alle 4 Jahre zwischen Cholera und Pest wählen zu dürfen... und auch vermisse ich dort nach den Wahlversprechen die nicht eingehalten werden die tolle juristisch Wortwahl "In Treu und Glauben" ......


Cleopatra Persönliche Nachricht schicken | 2516 Beiträge

Cleo: "Die Frau könnte sich jederzeit (auch als Single) im Ausland befruchten lassen mit einer Samenspende... geht aber den Weg über das Gericht. Warum?

Was steht hier im Vordergrund? Das immer wieder als egoistisch bezeichnete "KIND HABEN WOLLEN" oder "KIND HABEN WOLLEN VOM EHEMANN""

Antwort Luzerne: Nur eben nicht mit dem glorifizierten Ehemannsamen.

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Du willst es nicht verstehen, oder? Die Eizellen der Frau sind schon längst mit dem Samen des Mannes berfruchtet.

Hätte der Mann aber seinen Samen zu Spende abgegeben und nicht FÜR SEINE EHEFRAU, wäre es egal ob der Spender heute tot ist.... wie also kannst du darauf pochen das eine Befruchtungen nach dem Tot des Spenders ausgeschlossen wird? Die sind sind nämlich erlaubt.

Wenigstens solange es sich "offiziell" um einen "anonymen Spender handelt" also KEINER WEISS das der Mann zwischentzeitlich tot ist... was auch keiner erfahren wird, da dieser "ANONYM" ist/war!

Und jetzt bring mir mal bitte Tatsachen. Zeig mir mal bitte Unterlagen, Urteile.... von einem Kind das Recht bekommen hat seinen leiblichen Vater kennenzulernen der als "Samenspender anonym" hergehalten hat.

Ich warte und bin gespannt.

etcpp Persönliche Nachricht schicken | 2316 Beiträge

Cleo

"Du willst es nicht verstehen, oder? Die Eizellen der Frau sind schon längst mit dem Samen des Mannes berfruchtet."

Das ist der springende Punkt. Die Zusammensetzung der Erbanlagen steht bereits fest, das "Programm" des künftigen Menschen ist - ganz so wie bei einem Embryo nach ein paar Zellteilungen - schon fertig. Deshalb verbietet sich die Gleichsetzung mit noch getrennten Samen- und Eizellen von selbst.

In diesem Stadium von Staats wegen die Vernichtung des neuen Lebens gegen den Willen der Mutter zu verfügen, überschreitet alle denkbaren Grenzen legaler und legitimer staatlicher Macht in einer modernen Verfassungsdemokratie.

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