Schubhäftling nach Hungerstreik gestorben
warum werden diese wirtschaftsflüchtlinge nicht sofort abgeschoben und die grünen gleich mit in den flieger, sie können dann in deren heimat ihre tollen vorschläge an den mann (frau) bringen. ps wer gratis essen kann sollte nicht zu wählerisch sein!
Ist wirklich schlimm in Indien, das Kastensystem offiziell zwar abgeschafft wird aber weiterhin praktiziert. Die Kluft zwischen Arm und Reich viel viel stärker als bei uns. Da kannst als armer krepieren auf offener Straße, es interessiert niemanden. Dort gibt es kein Mitleid. Die Reichen agieren komplett abgeschottet und bewacht mit Leibwächter. Komplett andere Welt, war 2008 in Dehli. Österreich ist da noch immer ein goldenes Schlaraffenland trotz Wirtschaftskrise.
Der liebe joe20 hat bei seiner Asylgeschichte vergessen zu erwähnen, daß abgelehnte Asylwerber mitunter seit bis zu 8 Jahren ganz einfach immer wieder einen neuen Antrag gestellt haben (mit freundlicher Unterstützung von Amnesty International).
Juhuuu, angeblich hat unsere Regierung diesem Unfug mit gestrigem Datum einen Riegel vorgeschoben. Mal sehen ...
"@rick84 Heute, 16:04 s30
Hallo zusammen. Wundere mich allerdings schon, dass angeblich zwangsernährt werden darf, um Leben zu erhalten."
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In den Länder in denen es die Polizei/Verwaltungshaft gibt darf nicht mehr zwangsernährt werden.
Vereinfacht. Wenn ein lebensbedrohender Zustand eintritt, dann bedeutes es Haftunfähigkeit. Dann ist der Häflting zu entlassen.
Im Strafvollzug kann noch immer europaweit zwangsernährt werden. Auch der Eingriff in den Körper ist zulässig.
@sogehtsnicht1: blödsinn, niemand wird entlassen der haftunfähig ist, der kommt in eine Krankenabteilung einer Hafteinrichtung. Wenn dies so wäre, bräuchten ja nur alle im Häfen sitzenden in Hungerstreik gehen dann würden sie entlassen werden, weil sie ja nicht mehr haftfähig sind.
ist schon witzig was du da schreibst, hast du dir das mal selbst durchgelesen: wenn jemand in einem lebensbedrohlichen Zustand ist, wie kann der dann entlassen werden, der kann dann nciht mehr gehen, legt man den dann vor die Anstalt auf dem Boden, und schaut was passiert?
@sogehtsnicht1:
Ja, hätte mich nicht hinreißen lassen sollen. Allerdings sollte man selbst auch nicht in einem sachlichen Beitrag Worte wie "Dreckschweine" verwenden. Das mag nachvollziehbar sein, sachlich ist es nicht. ;)
"Hier wird flschlicherweise immer wieder vom Gefängnis gesprochen. Das ist vollkommen falsch. Es handelt sich um Polizei/Verwaltungshaft die bei Schubhäftlinge bis zur eventuellen Ausweisung vollzogen wird. In einen umgebauten ehemaligen Gefängnis. Was wird da immer wieder phantasiert vom Gefängnis. Auc hwenn wo nicht umgebaut wird, entscheiden sind die Voraussetzungen."
Das ist so nicht ganz richtig. Für einen Häftling dürften diese rechtlichen Feinheiten irrelevant sein. Und da, wo sie relevant sind, spielen sie meiner Argumentation in die Hände. Denn wer im Gefängnis seine Strafe absitzt, hat zuvor ein rechtsstaatliches Verfahren hinter sich. Wir haben ein System, das Leute nicht auf Verdacht einsperrt, sondern das Mittel des Freiheitsentzuges erst nach einem ordentlichen Rechtsverfahren anwendet. Die U-Haft ist eine Ausnahme, wird aber zumindest bei fälschlicher Anordnung hinterher entschädigt. (Dass diese Entschädigung ausgesprochen gering gegenüber dem Schaden ist, den der Betroffene wirklich erlitten hat, ist eine andere Sache, aber immerhin erkennt der Staat damit an, dass er bei diesem Betroffenen falsch gehandelt hat.)
Schubhaft wird niemals entschädigt. Im Gegenteil, hat der Inhaftierte Geld, wird es ihm genommen und er hat kein Anrecht darauf, es wieder zu erhalten, selbst im Falle einer unrechtmäßigen Haft.
Insofern ist diese Form der Haft in der Tat von Gefängnis zu unterscheiden, weil sie in ihrer Anwendung nicht rechtsstaatlich gedeckt ist, würde man die Gesetze streng anwenden.
"Fließendes Warm- Kaltwasser, Toiletten, ausreichende Sitz und Schlafmöglichkeiten, ausreichende gesundheitlich und religiöse Enährung, Lesematerial, Bekleidung, Brausemöglichkeiten. Fernsehmöglichkeit. Natürlich ist es vom Bau des Hauses auch entscheidend."
Andere Berichte sagen anderes. Und selbst offizielle Berichte bestätigen, dass es eben doch drastische Unterschiede gibt, dass religiöse Ernährung eben nicht immer gewährleistet ist, dass Bekleidung teilweise nur von privaten Hilfsorganisationen (oder eben gar nicht) gestellt wird, dass die Ernährung möglicherweise nicht ausreichend ist, etc. Von den Berichten von CPT oder ECRI lieber gar nicht zu sprechen.
Jetzt steht der "Normalbürger" natürlich vor einem Problem: Was ist die Wahrheit? Hier war wohl noch keiner in einem Abschiebeknast. Wie auch, die Dinger sind streng gesichert, und was will man auch dort als Staatsbürger? Man kann lediglich Folgerungen treffen, und die sind natürlich keine Tatsachen, sondern Vermutungen. Und ja, sicherlich sind die Menschenrechtsorganisationen nicht frei von ideologischer Verblendung. Aber dass staatliche Kontrolleure interessenfrei und neutral urteilen, glaube ich auch nicht.
Über Calais kann ich nicht viel sagen; bekannt ist, dass die Zustände in Frankreich am schlimmsten in Europa sind. Wundert mich jetzt auch nicht allzusehr, wenn der Präsident selbst schon "mit dem Kärcher durch die Vorstädte" gehen wollte, um da mal ordentlich aufzuräumen. Wir sind uns sicher einig, dass diese Zustände dort nicht das erstrebenswerte Ziel darstellen.
Der Punkt ist nicht, die Schubhaft abzuschaffen und alle freizulassen. Aber immer wieder zeigen Berichte, dass ein Abschiebehäftling wesentlich schlechter dran ist als ein Schwerverbrecher. Das klingt mir nicht wie ein gerechtes System. Das Abschiebesystem ist ein weitgehend rechtsfreier Raum, wo kaum jemand nachprüft, was WIRKLICH geschieht, geschweige denn, dass es rechtsstaatliche Kontrollen der Situation gäbe. (Übrigens ein Muster, das auch bei Altenheimen Anwendung findet. Ich war zeitweilig in einem beschäftigt, und was da passiert, WILL man als Normalbürger nicht wissen.)
Eine Lösung kann es nur gesamteuropäisch geben. So wären z.B. finanzielle Unterstützung für die Grenzländer und finanzielle Strafen, falls sie den Aufgaben nicht nachkommen, eine Möglichkeit. Entsprechende Vereinbarungen mit den Anrainerstaaten müssten ebenfalls getroffen werden. Und: Abschiebungen müssen zügig vonstatten gehen.
Aber das ist auch nicht das, was mich gestört hat. Diskutieren kann man ja über das Problem. Gestört hat mich die Art, mit der hier im Thread mit dem Thema umgegangen wurde. Von völliger Gleichgültigkeit bis hin zu unverhohlener Freude (über den Tod eines Menschen) war alles dabei. Das erscheint mir bei solch einem ernsten Thema einfach unangebracht.
"@Gunnar Heute, 15:10 s28
@sogehtsnicht1
Zitat:...europäischen Länder ist die Zwangsernährung bei Lebensgefahr für den Hungernden im Strafvollzug nachwievor erlaubt. Auch der Eingriff in den Körper. Nur nicht in der Verwaltungshaft....
Wenn das stimmt, dann frage ich mich, ob sich da ein paar Gesetzesmacher nicht ein bißerl zu sehr an Nazigesetze angelehnt haben ... "
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Man sollte nicht vergessen, vieles und auch grausames kommt schon vor der Nazizeit sogar aus der Antike. Alles haben die Nazi nicht erfunden.
Die Zwangsernährung kommt schon aus früherern Zeiten. Es ist das Bedürnis des Staates und in diesem Fall auch seiner Einwohner, das Strafgefangene mit bis zu lebenslanger Haft (und Sicherheitsverwahrung) sich nicht einfach durch einen Hungertreik freipressen können.
Von der Zelle (Haftraum) geht es später in die Spitalsabteilung des Gefängnisses und wenn der Zustand schlimmer wird in die bewachte Abteilung eines Spitals.
Die Zwangsernährung erfolgt meistens über Infusionen, das die Vrabreichung fester Nahrung durch den Widerstand beim Schlucken die Ernährung nicht möglich ist. Wenn im Zuge dieser Ernährung udn der damit verbundenen Auswrikungen die Erfordernisse zur Öffnung der Körperhöhle gegeben sind, wird geöffnet.
Dazu gibt es natürlich ein gesetzlich vorgeschriebens Prozedere. Beginnend vom 1. Tage an, wobei beim 3. Tag die Meldung an das Justizministerium erfolgt.
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