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EU will besseren Schutz vor Hörschäden durch MP3-Player

EU will besseren Schutz vor Hörschäden durch MP3-Player Die EU-Kommission will künftig einen besseren Schutz vor Hörschäden durch zu laute MP3-Player. Das soll nach dem Willen der Brüsseler Behörde durch unbedenkliche Standardeinstellungen... zum Artikel 28.09.2009, 19:53Verstoß melden

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chpsonline Persönliche Nachricht schicken | 27 Beiträge

Denke das dies eine sinnvolle Überlegung ist für alle die vor der Inbetriebnahme eines Gerätes mit Audioausgabe die Lautstärke nicht prophylaktisch schon auf das Minimum stellen. Alleine die Lautstärke der Begrüßungsmelodie nach der Erstinbetriebnahme eines Computers haut den Kollegen im Nachbarbüro schon fast vom Stuhl. Per Kopfhörer direkt ins Ohr noch viel schlimmer.

cp

wurzelhexe Persönliche Nachricht schicken | 2 Beiträge

Viele Leute stellen ihre Geräte auf (sehr) laut, um andere Geräusche zu übertönen. Das kann man in Bussen und Bahnen gut verfolgen, wo das aufgrund der nichtabschließenden "Ohrknöpfe" schon von Beginn an zum Scheitern verurteilt ist. Per Kopfhörer ist grundsätzlich besser, einfach, weil der Geräusche ausschließen kann! Bei den Knöpfen wäre auch das Thema "Knochenleitung" mal endlich eine Betrachtung wert; das Hören über Kopfhörer grundsärtlich auch schonmal weniger gefährlich wg. der Luftleitung.

secal 2248 Beiträge

Naja, die Schädigung des Ohres hat ja nicht nur mit dem ipod selbst zu tun, sondern natürlich auch mit der Bauart und der Leistungsaufnahme der Kopfhörer.

Mit den Kopfhörern, die serienmässig dem ipod beiliegen muss man sich schon echt anstrengen um einen Gehörschaden davonzutragen (so leistungsschwach wie die sind).

Grundsätzlich natürlich schon eine vernünftige Überlegung.

MarchKTMLC4 Persönliche Nachricht schicken | 72 Beiträge

wird das dann auch auf schokolade und alkohol gedruckt?

Nelia Persönliche Nachricht schicken | 180 Beiträge

Irgendwann werden auch Disco-Betreiber per Gesetz dazu verpflichtet sein, solche EU-Hinweise vor den Eingangstüren in deutlich lesbarer Schrift auszuhängen, dessen Kenntnisnahme von den Besuchern via Unterschrift vor Einlass zu erfolgen hat.

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