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EU klagt gegen deutsche Rennpferd-Steuer

EU klagt gegen deutsche Rennpferd-Steuer Die Bundesregierung muss die deutsche Rennpferd-Steuer vor Gericht verteidigen. Die EU-Kommission will wegen ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf Pferde gegen die Bundesrepublik sowie... zum Artikel 09.10.2009, 11:03Verstoß melden

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valik85 Persönliche Nachricht schicken | 1 Beitrag

Wieso denn nicht Rennpferde (bzw. Pferde für den Sport die nicht für den Verzehr gedacht sind) mit 19% besteuern und die, die als Nahrung gezüchtet werden mit 7%?!?

Affenzirkus Persönliche Nachricht schicken | 1714 Beiträge

ZITAT aus dem Artikel "Ein deutscher Rennstallbesitzer muss nur sieben Prozent Mehrwertsteuer zahlen, wenn er sich einen neuen Zuchthengst kauft."

Na und? Rennstallbesitzer sind "gewerblich" tätig und somit vorsteuerabzugsberechtigt. Ist ihm also egal, ob er 7% oder 19% zurück bekommt. Ist bei ihm nur ein durchlaufender Posten.

Das Problem entsteht bei privaten Endverbraucher (Tierkäufer), der Vorsteuer nicht geltend machen kann.

Wobei sich dann die Frage auftut, was passiert, wenn ich mir eine lebende Gans kaufe, die ich essen möchte, die also zum Verzehr bestimmt ist. Zahle ich DANN nur 7%??? Und wenn ich nun das arme Tier aber am Leben lasse, weil es mir ans Herz gewachsen ist, hätte ich ja eigentlich 19% zahlen müssen. Ist das dann "Steuerbetrug"? ;O))

evolutioner Persönliche Nachricht schicken | 101 Beiträge

@Affenzirkus offizell bezahlst du für eine lebende Gans nur 7% da dieser Satz sowohl für Nahrung als auch für Haustiere gilt.

Viele Händler mindern ihren eigenen Gewinn bzw. knöpfen den Käufern mehr ab weil sie mit 19 % besteuern. Denn auch wenns ein durchgehender Posten ist muss er ja doch abgeführt werden und wenn man wenig Ausgaben hat merkt man die 19% gegenüber 7% schon recht heftig.

Nach Ustg sind alle tierischen Produkte und Haustiere mit 7% besteuerbar . Die Klage ist einfach Schund dann sollen sie doch gleich für alle EU Ländern nen einheitlichen Satz machen.

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