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Die neue Blitzer-Generation ist da

Die neue Blitzer-Generation ist da Für Temposünder wird es künftig immer schwerer, den Fängen der Radarfallen zu entkommen. Immer ausgefeiltere Techniken machen es möglich, die Raser zu erwischen. Das kleine Gerät "ES 3.0" eröffnet jetzt ein neues Zeitalter in der Raser-Jagd. zum Artikel 20.10.2009, 12:18Verstoß melden

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superjany Persönliche Nachricht schicken | 1219 Beiträge

Wenn Leute in einer 30er Zone mit 60 fahren, dann finde ich das mehr als richtig so etwas aufzustellen. Die Gesetze sollten allerdings genug Freiraum lassen...

secal 2042 Beiträge

@marioconi gestern 15.18h

Zitat: "@secal: was schreibst denn du hier für Märchen?! aus einer Ordnungswidrigkeit wird NIE eine Straftat! Was soll den der Blödsinn?!"

Das ist nicht richtig, sie sollten sich selbst mal besser informieren. Eine Ordungswidrigkeit kann sehr wohl zur Straftat hochgestuft werden. Zum Beispiel bei Unbelehrbaren, die sich 2x pro Woche ein Knöllchen abholen und gegen jedes Einspruch einlegen. Und ganau darauf wollte ich hinaus.

duy Persönliche Nachricht schicken | 2 Beiträge

Wie ist das eigentlich ich habe letztens ein Schreiben bekommen wo mir vorgeworfen wurde das ich nicht angeschnallt war. Als ich dann nach den Beweis geschaut habe stand nur dort Video. Ich habe nix gesehen was mich hätte filmen können. Aber dürfen die das einfach ich kann ja auch nicht einfach mich auf die Straße stellen und die Leute filmen. Könnte man da gegen vorgehen? Weil das Autoinnere zählt als Privatgrundstück und ich fühle mich in meinen Privatleben dann verletzt weil die mich einfach auf Video aufnehmen. Nur mal so gefragt jetzt.

montozomo Persönliche Nachricht schicken | 930 Beiträge

@duy
da gibt es ein neues Grundsatzurteil zu. Videoaufnahme des laufenden Verkehrs zur allgemeinen Feststellung von Verkehrssündern hat der BGH kassiert. Nur explizite Überwachungen per Video sind weiter erlaubt. Offenbar ist selbst den hohen Richtern das Abzockwort in den Sinn gekommen.

Mick70 Persönliche Nachricht schicken | 330 Beiträge

@duy

Natürlich darf die Polizei bei konkretem Verdacht (z.B. weil sie Dich ohne Gurt gesehen hat) das Videoband einschalten - auch nach Auffassung des BVerfG (nicht BGH!). Die Meinung von montozomo ist insoweit einfach unzutreffend.

Im Übrigen müssen die Bundesländer nach dem BVerfG auch für die beanstandete Geschwindigkeitsmessung per Video-Distanzstrecke lediglich neue Regelungen in den parlamentarischen Polizeigesetzen schaffen, damit die Tempoüberwachung per Dauervideo auch dort zulässig wird...

montozomo Persönliche Nachricht schicken | 930 Beiträge

@Mick70
das ist nicht unzutreffend, bitte richtig lesen und das Wort explizit verstehen.

westernoldie Persönliche Nachricht schicken | 198 Beiträge

DerChecker

Wenn der Pendler am Tag 2 mal geblitzt worden ist, so richtet er sich spätestens mach dem 3.mal nach den Vorgaben. Der Lerneffekt ist also doch da. Und wieso Abzocke, wenn ich zu schnell fahre so ist es nicht mehr Recht als billig dass ich dafür ein Bussgeld aufgebrummt bekomme. Diese sind in Deutschland sowieso viel zu niedrig.

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