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Gericht: Kündigung nach Karton-Klau rechtens

Gericht: Kündigung nach Karton-Klau rechtens Erneut hat ein Mann wegen eines vermeintlichen Bagatelldeliktes seinen Job verloren. Dem 50-Jährigen war gekündigt worden, nachdem er mehrere gebrauchte Kartons seines Unternehmens... zum Artikel 22.10.2009, 16:42Verstoß melden

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Sacrifyce Persönliche Nachricht schicken | 10 Beiträge

Wenn das Gesetzt dem noch Recht spricht dann muss es geändert werden!

Diebstähle von geringen Wert (bzw. eitgentlich eher Müllentsorgung) dieser Art sollte höchstens mit einer Geldstrafe geahndet werden aber niemals eine Kündigung nach sich ziehen. Alles andere ist Unverhältnismässig und Unrecht!

Das Gericht gibt sich doch momentan nur selbst eine Blöße

Muenchnerin04 Persönliche Nachricht schicken | 1 Beitrag

Das ist wieder typisch Schwabenland.
Zum einen die übergeizigen Leute, die selbst noch 10 EUR für olle Kartons sparen und aus den Büros entwenden müssen. (mal davon abgesehen, dass man erstmal fragt, ob das ok geht)
Zum anderen die spießigen Unternehmen, die nicht minder Pfennigfuchser sind und gleich die Leute kündigen, da sie weitere hart ersparte Cents in Gefahr sehen..

So ein Quatsch... die haben alle einen an der Waffel!!

Fumin Persönliche Nachricht schicken | 343 Beiträge

Manche schreiben schlau:hätte der oder die doch vorher gefragt!

Aber um Dienstschluss ist oft niemand mehr da, den man fragen könnte!
Soll man mit solchen Lappalien bis zum Geschäftsführer rennen( die sind meistens noch sehr spät anwesend) um dann zu hören:warum belästigen Sie mich mit solchen Kleinigkeiten, können Sie keine eigenständige Entscheidung treffen?

Was mich nur wundert, dass dann immer einer da ist, der doch was gesehen hat und dem Kollegen eine reinwürgen will!
Tolles Arbeitsklima in manchen Betrieben!

Schlaukopf Persönliche Nachricht schicken | 31 Beiträge

In diesem Fall hätte der Mann vor Gericht gehen sollen anstatt die (lächerliche) Abfindung anzunehmen. Denn wäre dort entschieden worden, dass es sich um Müll handelt, dann wäre es überhaupt kein Diebstahl!

Windsbruit Persönliche Nachricht schicken | 660 Beiträge

Freitagabend Lesezeichen ;-)

megin Persönliche Nachricht schicken | 45 Beiträge

Diese scheiss Justiz, diese Schreibtischheinis, die nicht wissen, was Arbeit ist und auch noch meinen, was recht ist.

Ich bekomm den Kotz.

So ein Unfug, das der Wert des Gegenstandes keine Rolle spielt. Eigentlich müsste man allen diesen miesen Richtern auch kündigen, weil sie dem Steuerzahler durch die Verursachung von Berufungsverhandlungen immense Folgekosten verursachen.

Gerade bei kleinen Wertgegenständen, ist die Grenze zwischen Müll und Noch-Nutzbarkeit nicht offensichtlich, und daher ist es auch kein Vertrauensbruch, denn die Angeklagten gehen ja davon aus, dass es keinen Wert mehr für das Unternehmen darstellt. Daher kann nicht mit Vertrauensbruch argumentiert werden!!!!!!!!!!!!!!

Mensch, wo haben die ihr Hirn ???
Eine Abmahnung hätte völlig gereicht. Der Diebstahl ist nur der Vorwand für die Kündigung und soll lediglich den Kündigungsschutz unterlaufen.

Dass die Richter das nicht kapieren, au weia !!!!

Montross Persönliche Nachricht schicken | 1 Beitrag

Ich denke es geht gar nicht so sehr um den Grund, als um den Rauswurf. Wie einige schon sagten in allen drei Fällen, ob Kartons, Frikadelle oder Maultaschen, es hat ältere Arbeitnehmer getroffen.

Die Ursache hier für ist mit Sicherheit im Kündigungsschutz und Arbeitsrecht zu finden. Ältere Arbeitnehmer bekommen mehr Lohn, haben mehr Anspruch auf Urlaub, werden eventuell eher krank, fallen dementsprechend länger aus.

Diese Möglichkeiten betrachten natürlich die Firmen und wenn es darum geht Einsparungen zu treffen, dann ist der erste Ansatzpunkt immer das Personal, sprich die Lohn- und Gehaltskosten. Das ist wenn man es so will ein kaufmännisches Gesetz, was zu wirtschaftlichkeit und Optimierung gehört.

Ich persönlich finde diese Entwicklung nicht sonderlich schön. Aber es ist nun mal so, dass in Deutschland lieber Gewinn erwirtschaftet wird, als einem Menschen seinen Lebensinn zu erhalten.

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