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Vierfachmord von Eislingen: Erster Täter gesteht vor Gericht

Vierfachmord von Eislingen: Erster Täter gesteht vor Gericht Im Prozess um den Vierfachmord an einer Familie im baden-württembergischen Eislingen hat einer der Täter sein Geständnis vor dem Landgericht Ulm bekräftigt. Er habe auf Bitten von... zum Artikel 04.11.2009, 20:15Verstoß melden

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stephan70 Persönliche Nachricht schicken | 57 Beiträge

O tempora, o mores, wohin entwickelt sich bloß unsere Gesellschaft, wenn Kinder schon anfangen wegen Geldes ihre ganze Familie zu ermorden???

Viele schaffen sich Kinder nur noch wegen der gesellschaftlichen Konvention an, parken diese dann vor dem Fernseher oder dem PC und Multimedia übernimmt den Rest.
Natürlich ist es vielschichtiger, aber dennoch muß man sich fragen, wo wir hinsteuern?!?

Kerky Persönliche Nachricht schicken | 70 Beiträge

Ich bin jedesmal sprachlos, wenn ich wieder von den beiden Mördern lese. Was treibt junge Menschen - offenbar aus geordneten Verhältnissen - dazu, ihre eigene Familie zu töten? Unvorstellbar. Da steckt bestimmt mehr dahinter, ich kann mir nicht vorstellen, dass es nur wegen Geld sein soll. Vielleicht haben diese Menschen durch ihre Familie Leid erfahren (seelische Grausamkeit? Misshandlung?), und das war eine Verzweiflungstat? Aber selbst das klingt für mich unwahrscheinlich.

Wo soll das noch hinführen ...

Kerzenlicht123 Persönliche Nachricht schicken | 20 Beiträge

Was mich wundert, dass ich in diesem Zusammenhang bisher gar nichts von "Killerspielen" gelesen hab. Die sonst allgemein schuldigen Kriterien scheiden ja aus...(vermeintlich) geordnete Verhältnisse, guter Bildungsweg.
Aber siehe da, die Waffen waren von einem Schützenverein...eigentlich dürften die Rufe nach Verboten von Schützenvereinen dadurch doch wieder aufleben, es lebe der blinde Aktionismus.

Momo050273 Persönliche Nachricht schicken | 200 Beiträge

Ich habe von Anfang an gewusst, dass es der Sohn war, der seine Familie erschossen hat. Kann schon sein, dass die Drecksarbeit sein Freund erledigt hat und er selbst gar nicht geschossen hat, aber er steckte von Anfang an dahinter. Mein Schwiegervater hat anfangs noch gesagt, dass noch nichts bewiesen ist. Aber es waren keine Einbruchsspuren am Haus der Eltern und der Schwester. Wie hätte es dann von statten gehen sollen. Der Sohn wollte an das Geld seiner Eltern. Sein Freund hat er bloß dazu benutzt, dass er die Tat ausführt, weil er es selber nicht konnte. Dafür hat er ihm wahrscheinlich das Blaue vom Himmel versprochen. Aber wenn ich an seiner Stelle wäre, würde ich mir die Freundschaft zu ihm noch mal überdenken. Welcher Freund verlangt von einem, dass er tötet? Das hat doch mit Freundschaft gar nichts zu tun. Und der Sohn der getöteten Leute wollte ihm auch nie etwas abgeben. Er hat sich das wahrscheinlich so gedacht, dass er die Schuld auf sich nehmen soll. Dann erbt der Sohn das Geld, macht sich ein fettes Leben und sein Freund verottet dafür im Knast. Aus den Augen ... aus dem Sinn...!
Für mich haben beide einen an der Klatsche!!! Kann für einen Menschen Geld so wichtig sein, dass man dafür tötet, sogar seine eigene Familie?!

Digedag50 405 Beiträge

Geplanter,hinterhältiger 4-fach Mord aus niedrigsten Bewegründen.
Lebenslang für alle beide und Sicherheitsverwahrung.
Leider geht nicht mehr!

DeutschesRecht Persönliche Nachricht schicken | 101 Beiträge

Da kann man echt vom Glauben abfallen.
Ich möchte kotzen.

stephan70 Persönliche Nachricht schicken | 57 Beiträge

@Digedag

Geplanter,hinterhältiger 4-fach Mord aus niedrigsten Bewegründen.
Lebenslang für alle beide und Sicherheitsverwahrung.
Leider geht nicht mehr!

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Wieso „leider“???
Das bedeutet bei uns wirklich lebenslänglich, d.h. die würden nie wieder rauskommen, und wenn sie 100 Jahre alt werden. In meinen Augen die richtige Strafe, wenn die oberflächlichen und durch die Medien bekannt gewordenen Motive der wahre Grund sind und des Pudels Kern nicht ein ganz anderer ist.

Ich befürchte viel mehr, dass hier nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, d.h. max. 10 Jahre! Oder gibt es im Jugendstrafrecht auch die „besondere schwere der Schuld“ bzw. die noch viel weiter gehende „anschließende Sicherheitsverwahrung“?

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