Franzose fuhr 40 Jahre ohne Führerschein - ein Jahr Haft
Wer Auto fahren will, mus Führerschein haben. Kein Geld für einen Führerschein soll man mit dem öffentlichen Verkehrsmittel benutzen nicht aber bequem ausreden. Letztendlich müssen alle Verkehrsteilnehmer auch KfZ Steuer bezahlen. Der soll mindesten mit der Geldstrafe büßen
über zwanzig Verurteilung wegen des Deliktes und noch zig andere.
Das sind mehr als nur charakterliche Mängel.
Übrigens,
Zwanzig Jahre regelmässig betrunken Auto gefahren und dabei noch nie einen Unfall verursacht haben, ist absolut vergleichbar.
Der Mann hatte genug Vorwarnungen, aber offensichtlich waren ihm bisherige Verurteilungen, die Justiz, die Regeln einfach egal.
Wahrscheinlich war bei ihm nichts zu holen, dann geht es eben an die Freiheit.
he Leute, auch mal richtig lesen oben. Er hat bereits 23 Vorstrafen wegen Fahren ohne Führerschein ... Und irgendwann ist dann halt auch mal Schluss mit Lustig. Denn manche lernens sonst nie.
Hat sicher auch keine Versicherung. Na dann viel Spass allen beteiligten wenn der dann doch mal einen größeren Unfall verursacht.
Man sollte auf und bei dem armen Mann doch nicht immer auf seinen 23 Vorstrafen wegen Fahrens ohne Führerschein rumhacken. Er mag zwar etwas einseitig sein, aber immerhin hat er es auch noch auf 14 Vorstrafen wegen anderer Delikte gebracht.
ich denke eine bewährungsstrafe mit der auflage, sich einen führerschein zuzulegen, oder ins gefängnis zu wandern, wenn er nochmal ohne lappen (außer am steuer eines fahrschulautos ;-) ) erwischt wird, wäre angemessen.
hab mal von einem jugendlichen gehört, der mit 17 jahren ohne führerschein erwischt wurde.
also gabs die auflage, dass er erst mit 19 führerschein machen durfte statt mit 18.
er war tapfer, hats aber nicht so lang ausgehalten und fuhr wieder. die strafe wurde augedehnt und ausgedehnt.
meine güte! sicher, er hat sich falsch verhalten, aber wollte doch nur auto fahren! und er fuhr anscheinend auch gut und gewissenhaft.
da kann man doch wirklich auch mal gnade vor recht walten lassen. denn DÜRFTE er einen führerschein machen, hätts auch keine probleme gegeben.
ps:
mmhh, ok, über 20 vorstrafen heißt wohl, dass er schon über 20 mal vom gericht genau deswegen verwarnt wurde.
dann ist die gefängnisstrafe wohl doch gerechtfertigt, wenn er sich nen anwalt, nicht aber nen fahrschule und ne fahrprüfung leisten kann.
heut gibts doch alles auf pump! vielleicht ja sogar nen führerschein. ;-)
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