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Maultaschen-Fall: Gefeuerte wehrt sich

Maultaschen-Fall: Gefeuerte wehrt sich Der sogenannte Maultaschen-Fall geht in die nächste Runde. Die 58-jährige Konstanzer Altenpflegerin, die wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro ihren... zum Artikel 06.11.2009, 13:17Verstoß melden

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Ipfvette Persönliche Nachricht schicken | 31 Beiträge

Ich kann mich nur vielen meiner Vorredner anschließen und eigentlich will ich es nicht mehr hören, aber:

Die gute Frau hat gegen eine ausdrückliche, schriftlich ausgehängte Anordnung, welche besagte, dass das Personal die Finger vom Essen der Patienten zu lassen hat, verstoßen. Außerdem hat sie damit einen Diebstahl begangen und wie verschiedene Gerichte auch schon festgestellt haben, geht es dabei weniger um den Warenwert, als um den Vertrauensbruch.

Im weiteren Verfahren hat der Arbeitgeber eine einvernehmliche sofortige Aufhebung des Arbeitsvertrages, verbunden mit der Zahlung einer Abfindung von 20.000€ angeboten. Das hat sie abgelehnt. In einem weiteren Verfahren hat der Richter einen Vergleich angeboten mit sofortiger Kündigung und 28.000€ Abfindung. Auch das wurde von der Klägerin abgelehnt. Im jüngsten Urteil wurde jetzt die Rechtmäßigkeit der Kündigung festgestellt und diese damit wirksam - ohne Bezahlung einer Abfindung.
Ich sage nur: Recht so! Wenn man widerrechtlich etwas tut, dann dafür bestraft wird, aber immer noch einen goldenen Handschlag angeboten bekommt und dann immer noch die Schnauze nicht halten kann, dann kriegt man zu Recht nichts!!! Und ich hoffe inständig, dass das so bleibt!

wautzi123 Persönliche Nachricht schicken | 925 Beiträge

wie gesagt daß sie die Abfindung nicht genommen hat verstehe ich auch nicht. Zum Rest habe ich schon einen langen Beitrag geschrieben. Ich sage immer noch: Abfall mitnehmen ist kein Diebstahl! Es wurde doch hier schon mal geschrieben: durch das wegwerfen der MAultaschen wurde das Eigentum an denen durch den Arbeitgeber aufgegegeben. Was Verlassenes wie es die MAultaschen dann wareen gehört keinem mehr. Also ist es auch kein Diebstahl wenn man es mitnimmt. Und mit dem Vertrauen: wie gesagt 18 JAhre ist sie vertrauenswürdig, dann mampft sie was aus dem Abfall und das Vertrauen ist weg?? DAs ist doch eine Ausrede!

PARAIBA Persönliche Nachricht schicken | 517 Beiträge

Also, was ich zu dem „Maultaschen –Fall weiß:
Besagte Altenpflegerin wurde schon mehrfach wegen Unzuverlässigkeiten
Abgemahnt u.a. wegen nicht einhalten gewisser Vorschriften bei Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Ausserdem wurde ihr (anders wie hier immer wieder gern dargestellt wird)
Zweimal eine Abfindung angeboten und zwar in Höhe von 16000.- und ,ich glaube
Eine in Höhe von über 20000.- € die Sie aber beide Male ausschlug......
----Gelesen in der „Schwäbischen Zeitung, Ausgabe vor ca. einer Woche..
als, sooo ganz das unschuldige Opfer kann sie wohl auch nicht sein , das mit den Maultaschen ansich ist natürlich ne Farce.....

Pingo81Benutzer gesperrt

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Gladys Persönliche Nachricht schicken | 180 Beiträge

PARAIBA

Das habe ich in unserer Tageszeitung "Trierischer Volksfreund" auch gelesen.
Es handelte sich eher nicht um eine Mitarbeiterin die problemlos 18 Jahre ihren Dienst erledigt hat.

Mir kommt sie mittlerweile völlig schulduneinsichtig und starrköpfig vor.

Maritza 6964 Beiträge

Hier schreiben so viele Leute von Vertrauensbruch,
und das wegen 4 mitgenommener Maultaschen , die
sowieso im Mülleimer gelandet wären.

Das nenne ich nicht Rechtsempfinden, ein gesundes
schon gar nicht, sondern Borniertheit in höchstem
Grade ,sollte es um Prinzipien gegangen sein, was
aber zu bezweifeln ist, man wollte diese Frau als
Arbeitnehmerin aus welchem Grunde auch immer,
als solche loswerden.

Noch schlimmer finde ich das Verhalten der Richterin,
die der Entlassun zustimmte.


wautzi123 Persönliche Nachricht schicken | 925 Beiträge

Also wegen der Sache mit den Medikamenten wäre eine Kündigung ja verständlich gewesen, aber wegen MAultaschen ist es ein schlechter Witz!

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