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methusalix
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Wegen der Todesstrafe kann man geteilter Ansicht sein. Auch ist es nicht unbedingt sinnvoll, einen Straftäter bei der Dritten Verfehlung lebenslänglich in den Knast zu stecken.
Andererseits wird dort jemand mit 40 nachgewiesenen Delikten nicht weiter auf die einheimische Bevölkerung losgelassen. Das mag kein Abschreckungsfaktor sein, schützt aber die gesetzestreue Bevölkerung.
Eine Symbiose beider Systeme könnte hilfreich sein.
07.05.2008, 13:41














